Der Beitrag behandelt die schriftliche Beschlussfassung im WE und hierbei insb die Frage, welche Überlegungsfrist den WEern einzuräumen ist, um dem Gebot der Wahrung von deren Mitwirkungs- und Äußerungsrechten zu entsprechen.
Schlagwörter:
Wohnungseigentum; Liegenschaftsverwaltung; Eigentümergemeinschaft; Beschluss; Umlaufbeschluss; schriftliche Beschlussfassung; Anhörungsrecht; Äußerungsrecht; Rückäußerungsfrist.