Das Thema Nachhaltigkeit steht derzeit sowohl auf der politischen Agenda der EU sowie zahlreicher Mitgliedstaaten ganz oben. Mit der TaxonomieVO wurden nun einheitliche und transparente Kriterien geschaffen, um zu beurteilen, welche Tätigkeiten als "ökologisch nachhaltig" anzusehen sind. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Hintergrund und die Systematik der EU-Taxonomie und deren Auswirkung auf die Immobilienwirtschaft.