Der steuerfreie Zuschuss zur Deckung von Fixkosten soll (größere) österreichische Unternehmen und Konzerne bei der Bewältigung von durch COVID-19 ausgelösten Umsatzausfällen unterstützen und wird von einer für diesen Zweck gegründeten Finanzierungsagentur (COFAG) verwaltet und ausbezahlt. Das BMF hat im Verordnungsweg geregelt, welche Unternehmen für den Fixkostenzuschuss infrage kommen, wie die Umsatzausfälle nachgewiesen werden sollen und welche Fixkosten "förderungswürdig" sind. Die Abwicklung erfolgt automatisiert über FinanzOnline und läuft bereits in Phase 1. Der Beitrag bezieht sich in erster Linie auf Phase 1 des Fixkostenzuschusses, soll aber auch einen Vorgeschmack auf die noch nicht im BGBl veröffentlichte Verordnung zur Phase 2 liefern.