Rezent hatte der OGH (FN 1) einen Fall zu behandeln, in welchem sich eine WE-Organisatorin in den von ihr sukzessive abgeschlossenen Kaufverträgen zur WE-Begründung auf einer rund 15.000 m.
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Rezent hatte der OGH (FN 1) einen Fall zu behandeln, in welchem sich eine WE-Organisatorin in den von ihr sukzessive abgeschlossenen Kaufverträgen zur WE-Begründung auf einer rund 15.000 m.
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