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Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen Erhaltungspflichten und andere Rechtsfragen

Schwerpunkt Erhaltung und MietzinsminderungAufsatzWalter Rosifkaimmolex 2020, 42 - 46 Heft 2 v. 6.2.2020

In einer jüngst zum Themenkreis des § 25 MRG (FN ) ergangenen Entscheidung (FN ) hatte der OGH zu beurteilen, ob anlässlich der Feststellung des gesetzlich zulässigen Mietzinses für das von der Antragstellerin mitgemietete Inventar ein Abschlag vorzunehmen sei, weil den Vermieter hinsichtlich dieser Möbel keine gesetzliche Erhaltungspflicht gem § 1096 ABGB treffe. Die nachfolgenden Ausführungen widmen sich aber nicht nur der vorliegenden Entscheidung und ihrer Begründung, (FN ) sondern auch zwei weiteren Aspekten der Berechnung des angemessenen Entgelts iSd § 25 MRG. (FN )

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