Ein Mehrheitsbeschluss der EigG über die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ist, wenn er nicht fristgerecht angefochten wird, trotz allfälliger formeller oder inhaltlicher Mängel rechtsgültig; sowohl der Verwalter als auch die WEer sind daran gebunden.
Auch eine Einmalzahlung zur Bevorschussung einer bestimmten Erhaltungsarbeit ist ein Beitrag zur Rücklage und daher vom Verwalter festzusetzen.