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Vorschreibung einer Sonderrücklage

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungN. N.immolex 2020/4immolex 2020, 10 - 11 Heft 1 v. 8.1.2020

Ein Mehrheitsbeschluss der EigG über die Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten ist, wenn er nicht fristgerecht angefochten wird, trotz allfälliger formeller oder inhaltlicher Mängel rechtsgültig; sowohl der Verwalter als auch die WEer sind daran gebunden.

Auch eine Einmalzahlung zur Bevorschussung einer bestimmten Erhaltungsarbeit ist ein Beitrag zur Rücklage und daher vom Verwalter festzusetzen.

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