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Zum dringenden Wohnbedürfnis

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/68immolex 2019, 243 - 245 Heft 7 und 8 v. 26.7.2019

Eine in einem Ort liegende ausreichende und gleichwertige Wohnmöglichkeit kann dennoch ein dringendes Wohnbedürfnis an einer Mietwohnung in einem anderen Ort begründen, wenn der Aufenthalt des Eintrittsberechtigten dort unabweislich notwendig ist.

5 Ob 49/19w

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