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Hauptwohnsitzbefreiung - "Eigentumswohnung" ist nur eine solche, an der WE nach WEG 2002 begründet wurde

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungN. N.immolex 2019/32immolex 2019, 114 - 115 Heft 3 v. 1.3.2019

Der VwGH hat in seiner bisherigen Rsp klargestellt, dass der Begriff "Eigentumswohnung" im Befreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 für Wohnungen in Österreich auf das WEG 2002 (§ 2 Abs 1 und 2) zu beziehen ist. Stand die veräußerte Wohnung dem Miteigentümer lediglich aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zu, ist der Befreiungstatbestand nicht erfüllt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt hier nicht vor.

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