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Sicherheitstechnische Nachrüstungen im Wohnungseigentum

Forum ImmobilientreuhänderAufsatzChristoph Kothbauerimmolex 2019, 372 Heft 11 v. 5.11.2019

Vor Kurzem hatte sich der OGH (FN 1) mit der rechtlichen Qualifikation sicherheitstechnischer Nachrüstungen von Gebäudeteilen bzw -anlagen im WE zu befassen. Verfahrensgegenständlich war die Beschlussfassung einer EigG im Hinblick auf die Erneuerung von Balkongeländern, die - wiewohl konsensgemäß errichtet - mittlerweile nicht mehr dem heutigen Stand der Technik gemäß der Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) entsprechen.

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