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Anspruch eines Teilhabers auf Aufhebung der EigG ist ein unbedingter

RechtsprechungGrundbuchsrechtMag. Sigrid Räthimmolex 2018/43immolex 2018, 125 - 126 Heft 4 v. 5.5.2018

Entscheidung: OGH 27.6.2017, 5 Ob 64/17y

Normen: § 830 ABGB

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