Normen: § 879 Abs 3
Schlagwörter:
Unternehmensfinanzierung; Nachrangdarlehen; Gläubiger; Gleichrangigkeit; Einlagenrückgewähransprüche; Verbraucher
Normen: § 879 Abs 3
Schlagwörter:
Unternehmensfinanzierung; Nachrangdarlehen; Gläubiger; Gleichrangigkeit; Einlagenrückgewähransprüche; Verbraucher