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Die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG beginnt mit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Mietzinsvereinbarung

RechtsprechungMiet- und Wohnrechtn. n.immolex 2016/103immolex 2016, 351 Heft 12 v. 14.1.2017

Entscheidung: OGH 14.6.2016, 5 Ob 90/16w

Normen: § 26 Abs 8 MRG

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