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Zu den gleich wesentlichen Verbesserungen nach § 10 MRG

Miet- und WohnrechtAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph Kothbauerimmolex 2014, 272 Heft 9 v. 1.9.2014

OGH 21.2.2014, 5 Ob 7/14m; OGH 28.11.2000, 5 Ob 301/00a

Schlagwörter:

Investitionskostenersatz; wesentliche Verbesserung; Generalklausel; Gleichwertigkeit; öffentliche Förderung; Sicherheitstüre; objektiver Nutzen;

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