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Zur Erhaltungspflicht der EigG bei Sonderwünschen

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Christian Praderimmolex 2014/46immolex 2014, 190 - 191 Heft 6 v. 1.6.2014

OGH 13.3.2014, 5 Ob 230/13d

Schlagwörter:

Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft; ordentliche Verwaltung; allgemeine Teile des Hauses; Heizungspumpe; zentrale Wärmeversorgungsanlage; Sonderausstattung eines Wohnungseigentumsobjekts;

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