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Die Bedeutung der Benützungsbewilligung beim Ratenplan

SchuldrechtAufsatzDr. Christian Prader, Dr. Thomas Walzel von Wiesentreuimmolex 2014, 134 - 139 Heft 5 v. 1.5.2014

OGH 29.10.2013, 3 Ob 123/13d; VwGH 23.9.1999, 99/06/0081; VwGH 23.1.2007, 2006/06/0176; VwGH 24.8.2011, 2009/06/0273

Schlagwörter:

Baurecht; Bauträgervertrag; grundbücherliche Sicherstellung; Ratenplan; Fälligkeit der Raten; Bezugsfertigstellung; Fertigstellung der Gesamtanlage; Erforderlichkeit der baubehördlichen Benützungsbewilligung; Kollaudierungsverfahren; Benützungsbewilligung; Fertigstellungsanzeige; Auflagen; Parteistellung; subjektiv-öffentliche Rechte; abweichende Bauführung; Rückforderungsanspruch des Erwerbers bei vorzeitiger Zahlung;

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