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Abschluss eines "Generalvergleichs" zwischen WE-Organisator und WEern ist nicht Gegenstand der ordentlichen Verwaltung

WohnungseigentumsrechtJudikaturMag. Martin Semrau, Dr. Herbert Kaspar, Martin L. Karnthalerimmolex 2014/15immolex 2014, 53 - 54 Heft 2 v. 1.2.2014

OGH 21.3.2013, 5 Ob 205/12a; OGH 7.6.2005, 5 Ob 41/05y

Schlagwörter:

ordentliche Verwaltung; außerordentliche Verwaltung; Verfügungshandlung; Eigentümerangelegenheit; Abschluss eines Vergleichs zwischen Wohnungseigentümern und dem Wohnungseigentumsorganisator; abweichender Verteilungsschlüssel;

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