Normen: § 20 Abs 1 WGG
Schlagwörter:
gemeinnütziger Wohnbau; nachträgliche Veräußerung von Objekten; Begründung von Wohnungseigentum; Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes; Mietzinsbildung;
Normen: § 20 Abs 1 WGG
Schlagwörter:
gemeinnütziger Wohnbau; nachträgliche Veräußerung von Objekten; Begründung von Wohnungseigentum; Anwendungsbereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes; Mietzinsbildung;