Normen: § 307 Abs 1 dBGB; § 879 Abs 3 ABGB
Schlagwörter:
AGB; Inhaltskontrolle; gröbliche Benachteiligung; Bauträgervertrag; Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten Verwalter;
Normen: § 307 Abs 1 dBGB; § 879 Abs 3 ABGB
Schlagwörter:
AGB; Inhaltskontrolle; gröbliche Benachteiligung; Bauträgervertrag; Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten Verwalter;