Zusammenfassung: Im Rahmen der angesprochenen Entscheidung widmet sich der OGH tiefergehend dem Vorliegen dringenden Wohnbedarfs sowie dahingehend dem Umfang der Beweispflicht.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 4 MRG; § 33 Abs 1 MRG
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Zusammenfassung: Im Rahmen der angesprochenen Entscheidung widmet sich der OGH tiefergehend dem Vorliegen dringenden Wohnbedarfs sowie dahingehend dem Umfang der Beweispflicht.
Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 4 MRG; § 33 Abs 1 MRG
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