Zusammenfassung: Der erkennende Senat geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein angemessener Mietzins ungeachtet anderer Vorschriften vereinbart werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 MRG
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Zusammenfassung: Der erkennende Senat geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen ein angemessener Mietzins ungeachtet anderer Vorschriften vereinbart werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 16 MRG
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