Zusammenfassung: Die Verfasserin geht mit ihrer Arbeit der Frage nach, mit welchen Sanktionen die Nichtvorlage von Energieausweisen im Regime des EAVG 2012 künftig behaftet sein wird. Dabei geht sie nicht nur auf die inhaltliche Richtigkeit, sondern auch auf entsprechende Rechtsfolgen ein.
Rechtsgrundlagen: § 6 EAVG 2012; § 7 EAVG 2012