§ 30 Abs 2 Z 9 MRG
Diese Entscheidung beschäftigt sich mit dem Eigenbedarf nach dem MRG im Zusammenhang mit der Adaptierung eines Geschäftslokals für Wohnzwecke.
OGH 4 Ob 18/12v
§ 30 Abs 2 Z 9 MRG
Diese Entscheidung beschäftigt sich mit dem Eigenbedarf nach dem MRG im Zusammenhang mit der Adaptierung eines Geschäftslokals für Wohnzwecke.
OGH 4 Ob 18/12v