Zusammenfassung: Die erkennende Instanz thematisiert in vorliegender Sache, ob auch Erhaltungsarbeiten im Vollanwendungsbereich des MRG vom dispositiven Charakter des § 1109 ABGB erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 1109 ABGB
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Zusammenfassung: Die erkennende Instanz thematisiert in vorliegender Sache, ob auch Erhaltungsarbeiten im Vollanwendungsbereich des MRG vom dispositiven Charakter des § 1109 ABGB erfasst werden.
Rechtsgrundlagen: § 1109 ABGB
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