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Zu den Aufklärungspflichten nach § 30b KSchG

Miet- und WohnrechtJudikaturFH-Doz. Mag. Christoph Kothbauerimmolex 2012, 128 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 30b KSchG; § 3 MaklerG

Gegenständlich befasst sich der Verfasser mit der Reichweite der Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers und die Auswirkung deren Verletzung auf die Minderung eines entstandenen Provisionsanspruchs.

OGH 2 Ob 142/11p

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