Zusammenfassung: Der OGH spricht vorliegend über die Frage ab, ob der im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ehemalige Mieter in Hinblick auf die Überprüfung von Betriebskosten aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG
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Zusammenfassung: Der OGH spricht vorliegend über die Frage ab, ob der im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ehemalige Mieter in Hinblick auf die Überprüfung von Betriebskosten aktivlegitimiert ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 MRG
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