Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Zweckwidmung von Lager auf Wohnraum im Wohnungseigentumsrecht eine bewilligungspflichtige Änderung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG
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Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Zweckwidmung von Lager auf Wohnraum im Wohnungseigentumsrecht eine bewilligungspflichtige Änderung darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 WEG
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