Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, von dem bestimmte Personen ausgenommen werden sollen, eintragungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 94 GBG
Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob ein Belastungs- und Veräußerungsverbot, von dem bestimmte Personen ausgenommen werden sollen, eintragungsfähig ist.
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 94 GBG