Zusammenfassung: Vorliegend äußert sich die erkennende Instanz zu der Frage, wie sich der Gehsteigbeitrag bei Abriss und Neubau eines Gebäudes rechtsrichtig bemisst (Tirol).
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 3 Tir VerkehrsaufschließungsG; § 13 Tir VerkehrsaufschließungsG; § 15 Tir VerkehrsaufschließungsG