Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich dem zwingenden Haftrücklass in das Bauträgervertragsrecht im Regime der BTVG-Novelle 2008 und wendet sich dahingehend praktischen Problemen des Barhaftrücklasses zu.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 BTVG; § 12 Abs 3 BTVG; § 922 ABGB; § 933 ABGB; § 1052 ABGB; § 6 Abs 1 Z 6 KSchG