Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich Fragen in Hinblick auf die Freistellungsverpflichtung eines Hypothekargläubigers und den Prüfpflichten des Treuhänders, der die Weiterleitung von Treuhandgeldern veranlasst, beim grundbücherlichen Sicherungsmodell im Regime des BTVG zu.