§ 9 WEG; § 52 Abs 1 Z 1 WEG
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung sagt das erkennende Gericht eindeutig aus, dass im Verfahren über die Neufestsetzung von Nutzwerten es einzig auf Wert/Anteil an der Gesamtliegenschaft ankommt.
OGH 24.1.2011, 5 Ob 194/10t