Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob ein Verfahren, in dem eine Vereinbarung, über die Verpflichtung des Mieters zu einer Entfernung der vorgenommenen Änderungen nicht behauptet wird, dem Außerstreitrecht zuzuweisen ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 MRG; § 37 Abs 1 Z 6 MRG