§ 34 WEG
Vorliegendes Judikat spricht eindeutig aus, dass ein rechtskräftiger Feststellungssachbeschluss iZm unrichtigen Verwalterabrechnungen nicht der exekutiven Durchsetzung des § 34 Abs 3 S 2 WEG unterliegt.
OGH 20.12.2010, 5 Ob 165/10s
§ 34 WEG
Vorliegendes Judikat spricht eindeutig aus, dass ein rechtskräftiger Feststellungssachbeschluss iZm unrichtigen Verwalterabrechnungen nicht der exekutiven Durchsetzung des § 34 Abs 3 S 2 WEG unterliegt.
OGH 20.12.2010, 5 Ob 165/10s