Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Tierhalter seinen Hund, der durch einen grobmaschigen Zaun außenstehende Gegenstände zu erreichen vermag, ordnungsgemäß verwahrt.
Rechtsgrundlagen: § 3 TierhaltG; § 13 TierhaltG
Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Tierhalter seinen Hund, der durch einen grobmaschigen Zaun außenstehende Gegenstände zu erreichen vermag, ordnungsgemäß verwahrt.
Rechtsgrundlagen: § 3 TierhaltG; § 13 TierhaltG