Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob die unterlassene wertmäßige Bezifferung eines Aufwandersatzanspruchs des Mieters zum Anspruchsverlust führt. Hat der Vermieter zur Verbesserung aufzufordern?
Rechtsgrundlagen: § 10 MRG