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Kein Vorsteuerabzug der Miteigentumsgemeinschaft für das für die Privatnutzung eines Miteigentümers errichtete Gebäude

SteuerrechtJudikaturIng. Mag. Walter Stingl, StB, WP und Immobilientreuhänder (Anmerkung)immolex 2011/15immolex 2011, 29 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt eindeutig klar, dass ein Gebäude, welches von einer Miteigentumsgemeinschaft zur ausschließlichen privaten Nutzung errichtet und im Streitzeitraum entsprechend genutzt wurde, einen Vorsteuerabzug nicht zu rechtfertigen vermag.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 EStG; § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG

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