Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage der Zulässigkeit des Zuwartens mit einem Umlaufbeschluss, bis einzelne Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung bzw. zur Änderung ihres Abstimmungsverhaltens bereit sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 WEG; § 24 Abs 5 WEG; § 24 Abs 6 WEG; § 25 Abs 3 WEG