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Einbringung des Grundbuchsantrags nicht im elektronischen Rechtsverkehr

GrundbuchsrechtJudikaturimmolex 2011/11immolex 2011, 25 Heft 1 v. 1.1.2011

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass ein Grundbuchsgesuch nicht elektronisch einzubringen ist. Wie ist aber in Hinblick auf eine gemeinsam mit dem Grundbuchsgesuch vorzulegende pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vorzugehen?

Rechtsgrundlagen: § 26 GBG; § 85 GBG; § 94 GBG; § 43 AußStrG; § 11 ERV 2006

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