Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte die zentrale Frage einer Klärung zuzuführen, ob der Zusammenrechnungsgrundsatz nach § 55 JN auch in Hinblick auf die Geltendmachung des Deckungskapitals anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 55 JN