Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung thematisiert die Reichweite von Fruchtgenussrechten dahingehend, ob auch auf einer Liegenschaft errichtete Anlagen mitumfasst sind. Liegt ein steuerliches Mietverhältnis vor?
Rechtsgrundlagen: § 509 ABGB; § 511 ABGB; § 516 ABGB; § 2 Abs 1 UStG