Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob eine behauptete Vertragswidrigkeit den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Rüge im Regime des § 16 Abs 1 Z 1 MRG entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 MRG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob eine behauptete Vertragswidrigkeit den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Rüge im Regime des § 16 Abs 1 Z 1 MRG entspricht.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 1 MRG
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