Zusammenfassung: Mit ihrem Beitrag behandeln die Autoren die Frage näher, ob unter Umständen auch einem Hausverwalter eine Kündigungsentschädigung zusteht und wie sich diese Frage, unter Zugrundelegung der Verkehrsüblichkeit, in Ermangelung einer vertraglichen Regelung gestaltet. Wie müssten entsprechende Klauseln gestaltet sein?
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 KSchG; § 38 KSchG; § 864a ABGB; § 879 Abs 3 ABGB