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Gesetzliches Vorausvermächtnis als Teilungshindernis?

ZivilrechtJudikaturDr. Matthias Alexander Klein, LL.M., RAimmolex 2011/91immolex 2011, 277 - 278 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Im Rahmen der vorliegenden Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob bei einem Lebensalter von 72 Jahren ein gesetzliches Vorausvermächtnis als Teilungshindernis (Unzeit) zu sehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 758 ABGB; § 843 ABGB

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