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Notwendiger Inhalt einer Betriebskostenabrechnung

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Clemens Limberg, LL.M., RAA (Anmerkung)immolex 2010/87immolex 2010, 255 - 256 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem notwendigen Inhalt der Betriebskostenabrechnung genüge getan wird, wenn auf der Einnahmenseite die auf das jeweilige Mietobjekt entfallenden Betriebskosten ausgewiesen und den geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt werden.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 MRG

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