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Der Entgeltanspruch bei Leistungsabweichungen nach allgemeinem Zivilrecht

ZivilrechtAufsatzDr. Klaus Gossi, RAimmolex 2010, 178 - 182 Heft 6 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Klaus Gossi widmet seinen Beitrag der Frage, welche Ansprüche ein Auftragnehmer geltend machen kann, wenn iZm Leistungsabweichungen und Leistungsstörungen die ÖNORM B 2110 nicht greift. Er löst dieses Problem anhand der Zugrundelegung allgemein zivilrechtlicher Normen und zeigt denkbare Anspruchsgrundlagen auf.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110; § 1056 ABGB; § 1152 ABGB; § 1168 ABGB

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