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Zum Erfordernis von Plänen im Feststellungsverfahren gem § 30 Abs 2 Z 15 MRG

Miet- und WohnrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2010/47immolex-LS 2010, 136 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: De VwGH stellte klar, was im Feststellungsverfahren gemäß § 30 Abs 2 Z 15 MRG als maßgebliche Beurteilungsgrundlage herangezogen werden darf und prüfte, unter welchen Umständen die Vorlage eines Detailplans erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 2 Z 15 MRG

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