Zusammenfassung: Der VwGH untersuchte, in welchen Fällen die Gebäudevermietung als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden kann und ob auch die kurzfristige Abgabe von Ferienwohnungen als gewerbliche Vermietung eingestuft werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 23 Z 1 EStG 1988; § 28 EStG 1988