Zusammenfassung: Der OGH befasste sich mit den unterschiedlichen Ansprüchen iSd § 31 Abs 3 WEG auf Legung einer Schlussrechnung und den Ansprüchen iSd § 20 Abs 3 WEG auf Legung einer Verwaltungsrechnung. Weiters ging er auf die diesbezüglichen Pflichten eines Verwalters hierbei ein.
Rechtsgrundlagen: § 20 WEG; § 31 WEG; § 34 WEG