Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache wurde festgestellt, dass im Falle der Vereinbarung eines Weitergaberechts der Nachmieter in den Bestandvertrag erst mit Bekanntgabe der Abtretung eintritt.
Rechtsgrundlagen: § 12 MRG; § 12a MRG; § 234 ZPO
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