Zusammenfassung: In vorliegender Sache war klärend festzustellen, ob ein Schadenersatzanspruch gegen die Eigentümergemeinschaft angenommen werden kann, wenn für einen erworbenen Miteigentumsanteil keine Rücklage gebildet wurde.
Rechtsgrundlagen: § 31 WEG; § 1295ff ABGB